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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 355/2000 vom 05.07.2000
Konzessionsabgabe und Konzessionsverträge in der Elektrizitätsversorgung
Im Zuge der vor zwei Jahren erfolgten Energierechtsnovelle haben sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Elektrizitätswirtschaft und damit auch der Konzessionsabgaben in Deutschland grundlegend geändert. Mit dem Fall der geschlossenen Versorgungsgebiete ist auf dem nationalen Elektrizitätsmarkt ein heftiger Preiswettbewerb entbrannt. Dies führt dazu, daß Energieversorgungsunternehmen mit Nachdruck nach Möglichkeiten suchen, ihre Kostenstruktur zu verbessern. Einer dieser Kostenfaktoren ist die Konzessionsabgabe.
Um zu verhindern, daß die Energierechtsnovelle seitens der Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu genutzt werden kann, durch Unterlaufen der Konzessionsabgabepflicht Kostenvorteile zu erlangen, wurde auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände am 31.07.1999 die Konzessionsabgabenverordnung geändert.
Doch welche Auswirkungen hat die Änderung der Konzessionsabgabenverordnung auf die Städte und Gemeinden? Ist mit einem sinkenden Abgabeaufkommen zu rechnen? Müssen Stromkonzessionsverträge neu abgeschlossen werden? Diese und eine Anzahl weiterer häufig gestellter Fragen sollen in der Dokumentation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes "Fragen und Antworten zur Konzessionsabgabe und zu Konzessionsverträgen in der Elektrizitätsversorgung" beantwortet werden. Ziel war es, ein höchst komplexes Thema auf begrenztem Raum schwerpunktmäßig und verständlich aufzuarbeiten und als Handreichung für die kommunale Praxis anzubieten.
Interessierte Mitgliedsstädte und gemeinden können das "Frage- und Antwortpapier" bei der Geschäftsstelle unter dem Aktenzeichen G/3 811-00 anfordern.
Az.: G/3 811-00