Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 707/2020 vom 24.11.2020

Konzessionsvergabe: VKU fordert Berücksichtigung lokaler Faktoren

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, hat gefordert, dass im Rahmen der Konzessionsvergabe im Energiebereich künftig lokale und regionale Faktoren angemessen berücksichtigt werden müssen. Dazu bringt er eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Spiel. Eine stärkere Gewichtung regionaler und lokaler Faktoren im Rahmen der Konzessionsvergabe ist seit langem auch eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände.

Die Forderung erhob Liebing in einem Doppelinterview mit dem Sprecher des Vorstandes des Thüringer Energieversorgers TEAG, Stefan Reindl, in der Zeitschrift für Kommunalwirtschaft (ZfK), das vor dem Hintergrund der Verschmelzung von Geschäftsanteilen der Energiekonzerne RWE und E.ON geführt wurde.

Liebing machte in dem Interview deutlich, dass aus seiner Sicht bei der Vergabe von Energie-Konzessionen eine nationale Marktmacht entstanden sei. Für die Stadtwerke hob er hervor, dass diese die Interessen der Regionen einbringen und sich für die kommunalen Akteure einsetzen. Vor diesem Hintergrund warb er für eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts. In den Ausschreibungsverfahren für Konzessionsvergaben müssen nach Auffassung von Liebing auch lokale und regionale Faktoren – wie etwa der Verbleib der Wertschöpfung vor Ort – angemessen Berücksichtigung finden. Daher sei zusätzlich erforderlich, die Befugnisse der Kommunen im Konzessionsverfahren durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz zu stärken.

Stefan Reindl von der Thüringer Energie AG (TEAG) sieht zudem wirtschaftliche Nachteile kleinerer Stadtwerke im Rahmen von Konzessionswettbewerben. So könnten finanziell potente Bieter beispielsweise Baukostenzuschüsse im Rahmen des Wettbewerbs anbieten, mit dem Inhalt, dass ein Mittelständler nicht mehr etwa 30.000 Euro für einen Netzanschluss im Gewerbegebiet bezahlen müsste. Gerade kleinere Stadtwerke könnten hierbei nicht mithalten.

Anmerkung

Die kommunalen Spitzenverbände fordern seit langem, dass im Konzessionierungsverfahren regionale und lokale Faktoren wie beispielsweise die Stärkung der Wertschöpfung vor Ort bzw. in der Region durch den Vertragspartner eine stärkere Berücksichtigung finden müssen. Dies wurde im Rahmen der letzten Novellierung der Bestimmungen zur Konzessionsvergabe im Energiewirtschaftsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Der Entscheidungsspielraum der Gemeinden zur Einbeziehung lokaler Faktoren ist nach aktueller Rechtslage insofern eingeschränkt, als dass diese Kriterien nur unter Beachtung netzwirtschaftlicher Anforderungen wie insbesondere der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit Berücksichtigung finden dürfen.

Das Angebot von Baukostenzuschüssen im Rahmen des Konzessionierungsverfahrens kann tatsächlich einen Wettbewerbsnachteil für kleinere Stadtwerke darstellen, die eine geringere Finanzkraft aufweisen im Vergleich zu großen Playern wie der durch die Transaktion im Bereich E.ON/RWE gegründeten Westenergie AG.

Az.: 28.7.1-006/002 we

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