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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 527/1996 vom 05.11.1996
Kooperation mit polnischen Heilbäderkommunen
Im Anschluß an den Arbeitsbesuch einer Bürgermeisterdelegation des Verbandes Polnischer Heilbäderkommunen in Deutschland im März 1996 und einen entsprechenden Gegenbesuch einer kleinen Delegation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes im September 1996 haben die Arbeitskreise "Staatsbäderstädte" und "Fremdenverkehrs- und Bädergemeinden" des DStGB alle Heilbäder und Kurorte in Deutschland aufgerufen, alle Möglichkeiten eines fachlichen und ggfs. partnerschaftlichen Austausches mit Mitgliedern polnischer Kurortgemeinden zu suchen.
Bekanntlich ist die kommunale Selbstverwaltung in Polen noch jung. Historischer Wendepunkt war der 8. März 1990, als den Gemeinden über das Gesetz zur Gemeindeselbstverwaltung ihr Selbstbestimmungsrecht zurückgegeben wurde. Bereits im Mai 1990 wurden aufgrund dieses Gesetzes die ersten freien Gemeindewahlen durchgeführt. Der Verband Polnischer Heilbäderkommunen entstand im März 1991. In ihm haben sich von insgesamt 35 Gemeinden mit staatlichen Kureinrichtungen 32 Kurorte in 28 Gemeinden zusammengeschlossen, um die kommunalen Belange ihrer Mitglieder zu wahren, das kurörtliche Heilwesen zu unterstützen und eine umfassende Entwicklung der polnischen Kurorte sicherzustellen.
Im Rahmen der Arbeitsbesuche ist deutlich geworden, daß ein Austausch fachlicher Kontakte, aber auch darüber hinausgehend die Gründung einer kommunalen Partnerschaft sich als für beide Seite gewinnbringend erweisen kann.
Informationen über den Verband Polnischer Heilbäderkommunen wie auch über einzelne Kurorte sind über Präsident Josef Hlebowicz, Stowarzyszenie Gmin Uzdrowiskowych u. Fabryczna 10, 05-520 Konstancin-Jeziorna/Poland, Tel.: 004822-7576865,Fax: gleiche Nummer, sowie über die Hauptgeschäftsstelle des DStGB erhältlich.
Az.: III D 8