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StGB NRW-Mitteilung 23/2007 vom 18.12.2006
Kooperation von Polizei und Schulen gegen Gewalt
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, die Polizei NRW ziehe Konsequenzen aus dem Amoklauf in Emsdetten. Da es für das Umfeld erkennbare Anzeichen gebe, bevor ein Jugendlicher zum Amokläufer werde, würde die Zusammenarbeit der Polizei mit Eltern, Lehrern und Schülern verstärkt.
Wer Anzeichen für einen möglichen Amoklauf bemerke, dürfe sich nicht scheuen, sofort die Polizei zu verständigen – zum Schutz der Mitschüler, Lehrer und auch des potenziellen Täters vor sich selbst. Niemand sei zum bloßen Zuschauen verpflichtet, wenn andere in Not geraten. Die Täter befänden sich in einer psychischen Ausnahmesituation und benötigten umgehend professionelle Hilfe. Die Grenzen pubertärer Auffälligkeiten seien hier längst überschritten.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern, Kindern und Polizei funktioniere am besten in einer vertrauensvollen Beziehung. Deshalb würden die örtlichen Polizeidienststellen jetzt nach und nach mit einem Kooperationsangebot an alle Schulen des Landes starten. Die Polizei berate und unterstütze, damit Mobbing erkannt und Gewalt bereits im Vorfeld unter Jugendlichen verhindert werde.
Von 1990 bis 2005 habe sich die Gewaltkriminalität unter Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden verdoppelt. Dies könne nicht hingenommen werden. Ziel des Programms sei die Vorbeugung, um auch die Hemmschwelle gegenüber einer Kontaktaufnahme mit der Polizei zu senken. Die Polizei informiere zunächst die Schulämter über das Angebot „Verhinderung von Gewalt an Schulen“. Bereits bestehende Ordnungspartnerschaften könnten in die Zusammenarbeit miteinbezogen werden.
Az.: IV/2 241-7/1