Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 544/2018 vom 09.10.2018

Korrektur der Heubeck-Richttabellen 2018 G veröffentlicht

Am 20. Juli 2018 hat die Heubeck-Richttafeln GmbH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt nach Aussage der Herausgeber die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit.

Im Rahmen interner Auswertungen hat die Heubeck-Richttafeln GmbH Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeit und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt etwas höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Laut Pressemitteilung der Heubeck AG wurde daher beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Bei der neuen Version der RT 2018 G sind nach Aussage von Heubeck die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben worden. Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich dadurch leicht abgesenkt, wodurch konstruktionsbedingt auch die Basistafel geringfügig angepasst werden musste. Im Zuge der neuen Veröffentlichung wurde weiterhin noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten für die Unisex-Standard-Tafel bereinigt. Formelwerk und Aufbau der Tafeln wurden ansonsten ohne Änderungen beibehalten.

Die materiellen Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering: In der Steuerbilanz wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 % und 1,2 % (gegenüber 0,8 % bis 1,5 % bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet, nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen kann der Einmaleffekt bei 1,0 % bis 2,0 % (gegenüber 1,5 % bis 2,5 %) liegen.

Az.: 41.4.1.2-002/005 mu

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