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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 496/2004 vom 24.06.2004
Korrekturen am Sozialgesetzbuch
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 23.6.2004 eingehend mit dem aktuellen Sachstand zu Hartz IV und mit der Notwendigkeit von Korrekturen zum SGB II befasst. Das Präsidium stellte dabei fest, dass die Städte und Gemeinden auf der Einlösung der Zusage des Bundes beharren, dass die Kommunen das versprochene Entlastungsvolumen im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von 2,5 Mrd. Euro jährlich auch tatsächlich erhalten. Das demgegenüber drohende Finanzierungssaldo in einer Größenordnung von 5 Mrd. Euro müsse spätestens bis zur parlamentarischen Sommerpause auf dem Gesetzgebungsweg beseitigt werden.
Nach Auffassung des Präsidiums ist die Lösung der Finanzierungsproblematik insbesondere in einer deutlichen Korrektur der wohngeldbezogenen Regelungen von Hartz IV und einer Änderung der Anrechnungsregelungen von Einkommen und Vermögen auf die Unterkunftsleistungen zu sehen. Aus Sicht des Präsidiums kann die quotale Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten einen gangbaren Weg darstellen, wenn die Quotenhöhe das zugesagte Entlastungsvolumen gewährleistet und bei den Unterkunftskosten mögliche Dynamisierungseffekte zu Lasten der Kommunen aufgefangen werden. Über eine Revisionsklausel soll sichergestellt werden, dass die Kommunen dauerhaft einen rechtsverbindlichen Anspruch auf etwaige Ausgleichszahlungen erhalten. Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens soll das Ergebnis zur Verifizierung der konkreten Auswirkungen vor Ort anhand von fünf ausgewählten Kommunen überprüft werden. Das StGB-Präsidium fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die investive Teilbindung des wohngeldbezogenen Entlastungsbetrages von 405 Mio. Euro zurückzunehmen und sich solidarisch an den Ausgleichsleistungen für die Kommunen in den neuen Ländern in Höhe von 220 Mio. Euro jährlichzu beteiligen.
Schließlich unterstützt das Präsidium die Bemühungen der Geschäftsstellen von DStGB und StGB NRW, durch Vereinbarungen einerseits mit der Bundesagentur für Arbeit und andererseits mit dem Landkreistag eine partnerschaftliche Umsetzung der Reform zu erreichen. Angesichts der nachgewiesenen Kompetenz der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Vermittlung erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt müsse erreicht werden, dass sie mit ihrem Fachpersonal an den gesetzlichen Aufgaben mitwirken können und die notwendigen Leistungen im Interesse der Betroffenen orts- und bürgernah angeboten werden.
Az.: III 810-2