Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 308/1999 vom 20.05.1999

Korruptionsprävention und -bekämpfung

Im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.05.1999 ist ein Runderlaß des Innenministeriums, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, vom 12.04.1999 – IR 002.3-45 – zur "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" veröffentlicht.

Der Erlaß gilt für die Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften gilt er, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Die Geschäftsstelle ist der Auffassung, daß der Erlaß von seinem Regelungsgehalt her auch den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Arbeitshilfe bei den Bemühungen zur Korruptionsprävention sein kann. Neben dem Aufzeigen von Korruptions–Indikatoren, die Warnsignale im Hinblick auf Korruptionsgefährdung sein können, gibt der Erlaß Handlungsanweisungen bzw. –empfehlungen für die Korruptionsprävention und –bekämpfung im Bereich des Personalwesens, des Vergabeverfahrens und des Sponsoring.

Zur Anwendung des sogenannten Sponsoring werden außerdem für die Landesverwaltung verbindlich zu beachtende Leitlinien aufgestellt, deren Beachtung auch für die Kommunen hilfreich sein kann.

Der Erlaß ist veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land NRW – Nr. 27 vom 07.05.1999, S. 498 ff.. Er kann auch im Internet unter der Adresse www.im.nrw.de unter dem Link "Gesetze, Verordnungen, Erlasse" aufgerufen werden.

Az.: I/2 101-01-3

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