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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 601/2004 vom 26.07.2004
Korruptionsprävention
Das Bundeskabinett hat eine Neufassung der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung beschlossen. Damit ist die seit 1998 gültige Regelung weiterentwickelt worden. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören u.a.:
- Verschärfung der Regelung zur Rotation von Personal (in der Regel maximal fünf Jahre auf demselben Arbeitsplatz in einem Risikobereich, schriftliche Begründung von Ausnahmen, Ausgleichsmaßnahmen)
- Festschreibung der Weisungsunabhängigkeit der Ansprechperson für Korruptionsprävention und ihres direkten Vortragsrechts gegenüber der Hausleitung,
- Konkretisierung der Regelung zur Sensibilisierung und Belehrung der Bediensteten,
- weitere Verstärkung der Aus- und Fortbildung,
- stärkere Betonung der Verantwortung der Führungskräfte.
Die jetzt vorgenommenen Änderungen berücksichtigen bereits die Vorgaben und Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen in dem von Deutschland nachdrücklich geförderten Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003. Die Bundesregierung misst der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert bei. Die Prävention ist ein entscheidendes Element der Korruptionsbekämpfung. Mit der Neufassung der Richtlinie soll den Beschäftigten auf allen Ebenen in einfacher und verständlicher Weise mit wenigen Vorschriften eine optimierte Richtschnur für ein integres und transparentes Handeln der Verwaltung an die Hand gegeben werden.
Die vollständige Richtlinie und die zugehörigen Empfehlungen können abgerufen werden unter: www.bmi.bund.de/Anlage25611/Richtlinie_der_Bundesregierung_zur_Korruptionspraevention_in_der_Bundesverwaltung.pdf;
www.bmi.bund.de/Anlage25610/Empfehlungen_zur_Umsetzung_Richtlinie_Korruptionspraevention_in_der_Bundesverwaltung.pdf
Az.: I/2 101-01-3