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StGB NRW-Mitteilung 138/2017 vom 22.02.2017
Kostenfolgen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in NRW
Die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Kostenfolgeabschätzung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen abgegeben. Mit dem geplanten Verordnungsentwurf des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, der das Bundesgesetz in NRW umsetzen soll, werden Prostituierte in Zukunft verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden sowie sich regelmäßig Gesundheitsuntersuchungen zu unterziehen. Ebenso müssen sich Prostitutionsgewerbe zukünftig anmelden.
Wegen der geplanten Verlagerung dieser neuen Aufgaben auf die Kreise bzw. die kreisfreien Städte, die die Anmeldungen und Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen haben, wurden die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung zur Kostenfolgeabschätzung nach dem KonnexAG um Stellungnahme gebeten. Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebotes unter Rubrik "Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht und Verfassung/ Ordnungsrecht" abrufbar.
Az.: 12.0.7-003/001