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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 182/2023 vom 08.03.2023
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1.12.2022 bis 31.3.2023 soll in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-78 88 900 zu erreichen. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.
Weitere Informationen und FAQs vom BMWK: www.bmwk.de
Az.: 28.6.1-002/026