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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 5/2005 vom 16.12.2004
Kostenloser elektronischer Zugriff auf die NRW-Verwaltungsvorschriften
Mit Schnellbrief vom 08.12.2004 (184/2004) hatten wir auf die nunmehr eingeräumte Möglichkeit der Kommunen, kostenlos auf die Sammlung der Gesetze und Verordnungen (SGV) des Landes Nordrhein-Westfalen zugreifen zu können, hingewiesen. Im Nachgang zu diesem Schreiben möchten wir nachfolgend noch eine Servicenummer des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) bekannt geben, unter der Sie sich zwecks technischer Realisierung des Zugriffs mit dem LDS in Verbindung setzen sollten; sie lautet:0211/9449-2350
Diese Nutzer-Service-Rufnummer ist sowohl von den Städten und Gemeinden anzuwählen, die bereits über das Landesverwaltungsnetz (LVN) oder über das TESTA-Netz an Einrichtungen des Landes angeschlossen sind als auch von solchen Kommunen, die bisher noch nicht über eines der beiden genannten Netze mit der Landesverwaltung kommunizieren. Im ersten Fall muss lediglich die Vergabe bzw. die Einrichtung einer IP-Adresse vereinbart werden, was erfahrungsgemäß nur einige Minuten in Anspruch nehmen dürfte. Im letzteren Fall sollten hier die grundsätzlichen Verabredungen für den Anschluss einer Stadt oder einer Gemeinde an das LVN/TESTA-Netz getroffen werden; für einen solchen Neuanschluss muss realistischer Weise ein Zeitraum von 4 - 6 Wochen eingerechnet werden.
Da die Datenaustauschverfahren bzw. die elektronischen Kommunikationsbeziehungen zwischen Kommunen und Land immer zahlreicher und komplexer werden und bestimmte Services wie der hier in Rede stehende kostenlose elektronische Zugriff auf die SGV nur über LVN/TESTA möglich sind, kann denjenigen Städten und Gemeinden, die diesen Kommunikationsweg noch nicht nutzen, ein Anschluss an diese Netze nur empfohlen werden. Bei dieser Gelegenheit dürfen wir darauf hinweisen, dass Kommunen, die einen Zugang zum TESTA-Netz über den Anschluss an das LVN realisieren, nach Aussagen des Innenministeriums NRW einen Kostenvorteil von bis zu 70 % gegenüber einem unmittelbaren TESTA-Anschluss realisieren können.
Az.: I/2 01-32