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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 555/2002 vom 05.09.2002
Kostenloses Parken in der ersten halben Stunde
Regelmäßig fragen Städte und Gemeinden in der Geschäftsstelle an, ob es rechtlich zulässig ist, im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung während des Laufs einer Parkuhr oder anderer Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit die erste Viertel- oder halbe Stunde grundsätzlich gebührenfrei zu belassen.
Die derzeit geltende Gesetzesformulierung des § 6 a StVG gibt hierfür keine Rechtsgrundlage. Es ist darin eine Mindestparkgebühr festgelegt. Von dieser Mindestparkgebühr kann lediglich nach oben, nicht jedoch nach unten abgewichen werden. Somit wäre zur Freistellung von der Gebührenpflicht für den ersten Entrichtungszeitraum eine Änderung des StVG erforderlich. Ein hierauf gerichteter Antrag zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch die Fraktion der PDS im Bundestag wurde kürzlich vom Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt.
Zur Begründung wurde ausgeführt, das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen habe mitgeteilt, daß seit Ende 2001 eine Untersuchung über die Bundesanstalt für Straßenwesen stattfinde, die alternative Methoden zur Überwachung der Parkdauer sowie zur Zahlung der Parkgebühren prüfen solle. Das Ergebnis solle Ende 2003 vorliegen. Die Ausschußmehrheit kam überein, das Ergebnis dieser Untersuchung abzuwarten und sodann über die Frage der Änderung der Vorschrift erneut zu entscheiden (Drs. 14/9646).
Az.: III/1 151 - 10