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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 271/1996 vom 05.06.1996
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in NRW
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW hat eine Statistik mit dem o.a. Titel herausgegeben. Ab dem Berichtsjahr 1990 beruht die Krankenhausstatistik auf einer neuen gesetzlichen Grundlage, nach der zwischen Krankenhäusern sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ( vorher : Allgemeinkrankenhäuser/Sonderkrankenhäuser) unterschieden wird. In die Erhebung einbezogen sind alle Krankenhäuser einschließlich der mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten mit Ausnahme der Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug. Beim Nachweis der Daten wird unterschieden zwischen allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern. Der statistische Bericht kann zum Preis von 2,50 DM beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW, Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211/94 49 - 01, bezogen werden.
Az.: III/2 531 - 1