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StGB NRW-Mitteilung 254/2019 vom 02.05.2019
Portal zu Erreichbarkeit von Krankenhäusern in Deutschland
Nahezu drei Viertel (72 Prozent) der Bevölkerung in den städtischen Regionen Nordrhein-Westfalens erreichen innerhalb von zehn Minuten ein Krankenhaus mit einer Basisversorgung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, schaffen es in NRW 98 Prozent der städtischen Einwohner innerhalb von 20 Minuten in ein Krankenhaus. In Regionen mit Verstädterungsansätzen benötigen 56 Prozent weniger als zehn bzw. 95 Prozent der Einwohner weniger als 20 Minuten zum nächstgelegenen Krankenhaus.
Solche Daten zur Erreichbarkeit ergeben sich aus dem heute freigeschalteten Krankenhaus-Atlas (Internet: http://krankenhausatlas.statistikportal.de ) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, der von den Spezialisten des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde. Das interaktive Kartenangebot zeigt erstmals für jeden Standort in Deutschland die Erreichbarkeit des nächstgelegenen Krankenhauses.
Nutzer können sich dabei nicht nur Krankenhäuser mit Basisversorgung und allgemeinen Fachabteilungen, sondern auch Krankenhäuser mit speziellen medizinischen Leistungen (mit Angeboten für Kinder, Jugendliche oder ältere Menschen, Einrichtungen mit Angeboten in der Frauenheilkunde oder Geburtshilfe oder mit psychiatrischer oder psychosomatischer Fachabteilung) anzeigen lassen.
Die Erreichbarkeiten werden in Minutenbereichen angegeben und beziehen sich auf die Fahrtzeit in einem Pkw bei ungestörter Verkehrslage. Grundlage der Berechnung ist der Straßendatenbestand des offenen Gemeinschaftsprojektes OpenStreetMap (OSM). Basis der im Krankenhaus-Atlas verwendeten Informationen sind Daten von Krankenhäusern, die im Rahmen der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) im Jahre 2016 Leistungen abgerechnet haben. Diese Informationen wurden um von den statistischen Landesämtern recherchierte Daten ergänzt.
Es ist zu beachten, dass die in den Karten dargestellten Fahrzeiten ggf. von den tatsächlichen Fahrzeiten abweichen können. Die aktuelle Verkehrslage oder mögliche Einschränkungen des Straßenverkehrs, z. B. durch Staus, Baustellen oder Straßensperrungen, wurden bei der Berechnung der Fahrzeiten nicht berücksichtigt (Quelle: IT NRW).
Az.: 38.1.18-001/001