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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 700/2016 vom 30.09.2016
Krankenhausinvestitionsumlage im Entwurf des NRW-Landeshaushaltes
Nach § 17 S. 3 u. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des zuständigen Landes-Ministeriums (MGEPA NRW) veranschlagten Haushaltsbeträgen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes (KHG) in Höhe von 40 vom Hundert beteiligt. Für die Heranziehung ist die Einwohnerzahl maßgebend. Der Ansatz im aktuellen Haushaltsplanentwurf des Landes 2017 (Kapitel 15 070 — Krankenhausförderung) beträgt 212,68 Mio. Euro. Gegenüber Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 6,4 Mio. Euro.
Az.: 41.1.1 mu