Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 13/2005 vom 08.12.2004
Krankenhausinvestitionsumlage im Jahr 2005
Nach Art. II Ziffer 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2002 werden die Gemeinden an den förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz beteiligt (Krankenhausinvestitionsumlage). Der dafür vorgesehene Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände wird als Gesamtansatz im jeweiligen Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewiesen (Einzelplan 11, Kapitel 11070, Haushaltsstelle 33301). Der entsprechende Ansatz für das Haushaltsjahr 2005 ist mit dem Ansatz aus dem Jahr 2004 identisch (jeweils 95,9 Mio. Euro).
Die Höhe der kommunalen Beteiligung wird bei der Aufstellung des Haushaltsplans festgelegt. Der Anteil einer Gemeinde ergibt sich dann aus der fortgeschriebenen Wohnbevölkerung zum 31.12. eines jeden Jahres multipliziert mit dem Anteilsbetrag je Einwohner.
Az.: IV 902-01/6