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StGB NRW-Mitteilung 612/2018 vom 12.11.2018
Krankenhauskosten in NRW 2017 auf 24,9 Mrd. Euro gestiegen
Im Jahr 2017 summierten sich die Kosten der 344 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser auf rund 24,9 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2016: 23,9 Mrd. Euro). In den Gesamtkosten sind Personalkosten (15,3 Mrd. Euro) und Sachkosten (8,9 Mrd. Euro), Aufwendungen für den Ausbildungsfonds (398 Mio. Euro), Kosten der Ausbildungsstätten (185 Mio. Euro), Zinsen und ähnliche Aufwendungen (118 Mio. Euro) sowie Steuern (31 Mio. Euro) enthalten.
Nach Abzug von 3,7 Milliarden Euro (für nichtstationäre Leistungen) ergaben sich im Jahr 2017 für die stationäre Krankenhausversorgung Kosten in Höhe von rund 21,2 Milliarden Euro; das waren 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2016 (20,4 Mrd. Euro). Umgerechnet auf die rund 4,6 Millionen Patientinnen und Patienten, die an 33,2 Millionen Berechnungs- bzw. Belegungstagen vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten bei durchschnittlich 4.595 Euro je Fall bzw. bei 638 Euro je Tag. Das waren 4,7 Prozent bzw. 5,3 Prozent mehr als 2016 (damals: 4.388 Euro pro Fall bzw. 606 Euro pro Tag). (Quelle: IT.NRW vom 02.11.2018)
Az.: 38.1.18-001/001