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StGB NRW-Mitteilung 257/2001 vom 20.04.2001
Krankenhausplanung und Krankenhausversorgung in NRW
In der aktuellen Diskussion um die Neuaufstellung des Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen fürchten immer mehr Kommunen um den Bestand ihrer örtlichen Krankenhäuser. Auslöser war ein von den Landesverbänden der Krankenkassen in Westfalen-Lippe vorgelegtes Gutachten zur Neustrukturierung der Krankenhausversorgung in Westfalen-Lippe, das eine Liste mit möglichen Schließungsstandorten enthielt. Zuvor hatten bereits die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eine eigene Studie vorgestellt.
In einer Stellungnahme vom 12. Februar 2001 erklärte Gesundheitsministerin Birgit Fischer, jetzt über die Schließung einzelner Krankenhäuser, Fachabteilungen oder über den Abbau von Bettenkapazitäten in Nordrhein-Westfalen zu sprechen, sei voreilig, da in den nächsten Monaten dazu keine Entscheidung anstehe. Sie machte deutlich, beide Studien eingehend prüfen zu wollen und die Ergebnisse im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Krankenhausplans einzubeziehen.
Auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach Stellung genommen und betont, dass eine Überprüfung der Bettenkapazität nicht dazu führen dürfe, dass eine flächendeckende und ortsnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern gefährdet wird.
Das von den Krankenkassen in Westfalen-Lippe in Auftrag gegebene Gutachten war nunmehr auch Anlass für den Rat der Stadt Olsberg, sich kritisch zu dem Ergebnis des Gutachtens im Rahmen einer Resolution zu äußern. Die Kritik des Rates richtet sich dabei insbesondere gegen die Vorgehensweise zur Ermittlung der voraussichtlichen Bettenzahl in dem Gutachten. Darüber hinaus sei die Verwendung verlässlicher Daten zu bezweifeln, weil 95% der Krankenhäuser die Erhebungsbögen des untersuchenden Instituts nicht ausgefüllt hätten. Im konkreten Fall hätte eine Schließung des Krankenhauses Olsberg zur Folge, dass 149 Patienten durch Nachbarkrankenhäuser mit versorgt werden müssten. In Zeiten von Spitzenauslastungen wären diese mangels Bettenkapazität ihrerseits nicht in der Lage, zusätzliche Patienten aus Olsberg aufzunehmen. Ebenfalls kritisiert der Rat, dass in dem Gutachten nicht berücksichtigt wurde, wie das Rettungswesen in den betroffenen Standorten organisiert werden soll. Es könne insoweit nicht hingenommen werden, dass die Standorte für die Notärzte immer weiter vom möglichen Unfallgeschehen entfernt werden. Gerade im ländlichen Bereich, insbesondere in der Mittelgebirgsregion, sei dies für die Bevölkerung lebensgefährlich.
Optimismus begründe demgegenüber das Gutachten, das die Krankenhausgesellschaft NRW zusammen mit den Ärztekammern in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten liefere Argumente für den Erhalt des Krankenhauses in Olsberg. So würden u.a. die Krankenhäuser in NRW um 7,1% häufiger als im übrigen Bundesgebiet in Anspruch genommen, was in der um 8,6% größeren Krankheitsbelastung der Bevölkerung begründet sei. Zudem würde künftig auch der steigende Altersprozess der Bevölkerung eine ortsnahe und intensive Betreuung erfordern.
Az.: III 565