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StGB NRW-Mitteilung 602/2006 vom 03.08.2006
Krankenhausträger gegen Kürzungen des Krankenhausbudgets
Die Spitzenverbände der Krankenhausträger - unter ihnen die drei kommunalen Spitzenverbände - und die Landeskrankenhausgesellschaften haben dringend an die politischen Entscheidungsträger appelliert, die im Rahmen der Gesundheitsreform 2006 vorgesehenen pauschalen Kürzungen des Krankenhausbudgets um 500 Mio. Euro zurückzunehmen. Dies sei ein Rückfall in konzeptionslose Kostendämpfung. Die Krankenhäuser hätten darauf vertraut, dass mit der Einführung des neuen Fallpauschalen-Vergütungssystems die leistungsfeindliche Kostendämpfungspolitik früherer Jahre überwunden ist.
Die Krankenhäuser seien mit zusätzlichen Belastungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro konfrontiert. Zum einen stiegen infolge der jüngsten Tariferhöhungen insbesondere im ärztlichen Bereich die Personalkosten in Milliardenhöhe. Zum anderen verursachten politische Entscheidungen, wie etwa das Arbeitszeitgesetz und die Mehrwertsteuererhöhung erhebliche Zusatzkosten, die aufgrund der restriktiven Vergütungsregelungen nicht von den Krankenkassen refinanziert würden. Bereits heute schrieben 1000 der rd. 2100 deutschen Krankenhäuser rote Zahlen.
Mit der Resolution vertreten die Spitzenverbände der Krankenhausträger und die Landeskrankenhausgesellschaften die Position, Einsparungen könnten nur durch effizienzsteigernde Maßnahmen im Gesundheitswesen insgesamt realisiert werden, insbesondere durch eine konsequente Aufhebung der Trennung ambulanter und stationärer Leistungsbereiche. Die Krankenhäuser könnten keinen Sanierungsbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen leisten. Sie bräuchten vielmehr die Hilfe des Gesetzgebers, um den außerordentlichen Personalkostenanstieg der Tarifrunde 2006 und die Lasten aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren zu können. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die Refinanzierung dieser Kosten durch einen gesetzlichen Zuschlag sicherzustellen.
Az.: III 501