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StGB NRW-Mitteilung 430/1998 vom 05.08.1998
Krankenversorgung im ländlichen Raum gefährdet
Immer mehr Maßnahmen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen können nach Befürchtungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die Gesundheitsfürsorge im ländlichen Raum gefährden. Von 1990 bis 1996 sind knapp 100.000 Krankenhausbetten abgebaut worden und dies bei einem gleichzeitigen Anstieg der Fallzahlen von 13,8 Millionen auf 15 Millionen. Bei einer Fortführung dieses Sparkurses stehen kleinere Krankenhäuser, die eine wichtige Aufgabe der Grundversorgung im ländlichen Raum wahrnehmen, vor dem Aus. "Die Gesundheitsversorgung muß auch in den kleinen Städten und Gemeinden sichergestellt werden. Bund und Länder sind hier in der Pflicht, dort eine dezentrale Infrastruktur anzubieten", sagte Präsident Heribert Thallmair, Anfang Juli 1998 in Bonn anläßlich der anhaltenden Diskussion um die Kosten des Gesundheitswesens.
Es muß sichergestellt werden, daß auch kleinere Krankenhäuser, welche die wichtige Aufgabe der Grundversorgung im ländlichen Raum übernehmen, weiter betrieben werden können. Aus diesem Grund lehnt der DStGB eine ausschließliche Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung über die Krankenkassen ab. Mit einem solchen Verfahren wird eine flächendeckende, bedarfsgerechte und zeitgemäße Versorgung der Bevölkerung gefährdet.
Besonders betroffen wären die kleineren Krankenhäuser der Grundversorgung im ländlichen Raum. Die schnelle Erreichbarkeit eines Krankenhauses muß aber auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Deshalb dürfen die Länder nicht aus der Planungsverantwortung entlassen werden. "Die Letztverantwortung muß bei den Ländern verbleiben," sagte Thallmair. Darüber hinaus fordert der DStGB eine leistungsbezogene Finanzierung der Krankenhäuser. Dazu gehört eine sachgerechte Bemessung und Verteilung der Finanzmittel für die gesundheitliche Versorgung sowie eine ausreichende Investitionsfinanzierung.
Az.: III 551