Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 690/2017 vom 13.11.2017

Kreditgewährung bei ÖPP-Verträgen und Umsatzsteuer

Im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Projekts mit einer Bauleistung (Werklieferung) kann eine damit verbundene langjährige Finanzierung des Bauvorhabens neben der umsatzsteuerpflichtigen Werklieferung eine eigenständige nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfreie Kreditgewährung sein. Dies wurde dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 13.11.2013 - Az. XI R 24/11 — folgend aktuell auch mit einer Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses durch ein Rundschreiben des BMF vom 08.11.2017 — Az. III C 2 - S 7100/13/10007, DOK 2017/0920527 — geregelt, das den StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Umsatzsteuer zur Verfügung steht. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Az.: 41.6.8.1-003/003

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