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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 538/2004 vom 21.07.2004
Kritik am geplanten Finanz- und Personalstatistikgesetz
Der DStGB hat im Rahmen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine Stellungnahme gegenüber dem BMF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Finanz- und Personalstatistiken abgegeben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden aufgrund einer neuen EU - Verordnung (EG) Nr. /2004 des Rates mit neuen Anforderungen an die von ihnen zu liefernden statistischen Daten konfrontiert. Zur Umsetzung sieht der Referentenentwurf des BMF eine Novellierung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) vor, von der die Städte und Gemeinden bundesweit stark betroffen sind. Über den Inhalt des Entwurfs sind die kommunalen Spitzenverbände durch das Statistische Bundesamt erstmals am 14./15. Juni 2004 im Fachausschuss Finanz- und Steuerstatistik informiert worden. Kurz zusammengefasst enthält der Entwurf einschneidende Neuregelungen für die Umsetzung der neuen finanzstatistischen Anforderungen der EU, vor allem bei der Erhebung des Standes der Finanzaktiva, eine künftig vierteljährliche Erfassung der Erträge und Aufwendungen ausgegliederter öffentlicher Einrichtungen und die Berücksichtigung der Reform des öffentlichen Rechnungswesens, insbesondere des Gemeindehaushaltsrechts.
In der nun von der Bundesvereinigung abgegebenen Stellungnahme wird auf die erheblichen Kosten hingewiesen, die das Gesetz bei Städten und Gemeinden verursachen würde, und dass die beträchtlichen Mehrkosten der von der Meldepflicht betroffenen Kommunen in der Gesetzesbegründung unbeziffert bleiben. Erhebliche Zusatzkosten für Städte- und Gemeinden sind insbesondere bei der Berichterstattung über Finanzaktiva zu befürchten, deren Meldungen erstmals zum Jahresende 2005 vorzunehmen sind. Es wird auf Unklarheiten bei der geplanten vierteljährlichen Erfassung der Finanzen ausgegliederter Unternehmen hingewiesen und deutlich gemacht, dass das geplante Gesetz die von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossenen Änderungen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Gefordert wird zudem ein Abbau von Standards des finanzstatistischen Berichtswesens bei der Gesetzesnovelle unter der Zielvorgabe mehr Qualität bei den ermittelten als Quantität bei den verfügbaren Daten.
Die ausführliche Stellungnahme ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft unter der Rubrik Sonstiges unter der Überschrift Kritik am geplanten Finanz- und Personalstatistikgesetz abzurufen.
Az.: IV/1 903-00/2