Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 515/2000 vom 05.10.2000

KRZ-Software zu Landeshundeverordnung

Durch die neue Landeshundeverordnung (LHV NRW) ist auf die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden ein erheblicher Verwaltungsaufwand zugekommen. Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravenberg/Lippe hat ein Software-Produkt entwickelt, das die Ordnungsbehörden bei der Erfüllung dieser neuen Aufgabe unterstützt.

Die Software ist jetzt einsatzfähig und beinhaltet:

  • die Erfassung aller nach der Landeshundeverordnung erforderlichen Daten zum Halter und Hund,
  • Die Speicherung von beliebig vielen Hunden pro Halter incl. einer Historie,
  • die Einteilung der Hunde in Kategorien (Gefahrenklassen),
  • die Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen je nach Gefahrenklasse des Hundes,
  • eine flexible Vorgangsbearbeitung zur Erteilung von ordnungsbehördlichen Erlaubnissen, Ablehnungen etc. Die Vorgangsarten sind frei definierbar,
  • die Überwachung von Fristen und Wiedervorlageterminen,
  • die Anbindung an die Textverarbeitung MS Word,
  • umfangreiche Such- und Selektionsmöglichkeiten,
  • Auswertung der Daten nach frei definierbaren Kriterien, sowie
  • eine Schnittstelle zur Übernahme von Grunddaten der Hundehalter aus anderen Datenbeständen (z.B. aus der Hundesteuerveranlagung)

Das Produkt wird praxisgerecht weiterentwickelt. Auch die Änderungen aufgrund von Ausführungsvorschriften, die zu der Verordnung noch erwartet werden, fließen in die Folgeversionen ein.

Ansprechpartner im KRZ Minden-Ravensberg/Lippe sind:

Herr Gerd Becker (05261/252-164)

Herr Heinrich Tripp (05261/252-180)

Az.: I/2 100-00/2

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