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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 534/2014 vom 07.07.2014
Kündigung der Clearing-Verträge
Mit Schnellbrief des StGB NRW vom 05.03.2014 (Nr. 44/2014) war darüber berichtet worden, dass die Duales System Deutschland GmbH die „Vereinbarung über die Ermittlung von Lizenz- bzw. Vertragsmengenanteilen (Glas/ LVP)“, die „Vereinbarung über die Ermittlung von Lizenz- bzw. Vertragsmengenanteilen für gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)“ und den „Vertrag über das Clearing von Nebenentgelten sowie Mitbenutzungsentgelten bei der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen“ gekündigt hat. Diese drei Clearing-Verträge sind nunmehr auch gekündigt worden von den Systembetreibern Veolia Umweltservice Dual GmbH, Zentek GmbH & Co. KG, EKO-PUNKT GmbH, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, BellandVision GmbH und Landbell AG für Rückholsysteme. Durchweg handelt es sich um ordentliche Kündigungen zum 31.12.2014. Für die Zahlung von Nebenentgelten der Systembetreiber (überwiegend) an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergeben sich im laufenden Jahr aus diesen Kündigungen zunächst keine Änderungen.
Az.: II/2 32-16-4 qu-ko