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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 53/2003 vom 05.01.2003
Kürzung der Kurorteförderung
Der Nordrhein-Westfälische Heilbäderverband hat sich in einer Resolution an den Landtag NRW Ende November 2002 gegen eine Kürzung der Kurorteförderung gewandt. Die allgemeine Finanzsituation der Bäder sei generell als höchst angespannt zu betrachten. In fast allen Heilbädern und Kurorten sei die Zahl der Besucher seit der Reform der Gesundheitspolitik und in Einschränkungen bei den Kassenkuren seit 1996 rückläufig. Als Folge struktureller Eingriffe der Gesundheitsreform würden Privatisierungen und Kooperationen in zahlreichen Kurorten diskutiert, es gehe um eine neue Positionierung im Rahmen des Wettbewerbs am Gesundheitsmarkt. Als fest einkalkulierter und zwingend benötigter Finanzierungsanteil zur Strukturförderung der Heilbäder und Kurorte spiele die Kurorteförderung hierbei eine entscheidende Rolle, um den Anschluß im Wettbewerb nicht zu verlieren.
Mit dem Vorschlag der Landesregierung zur Kürzung der Kurorteförderung nahezu bis zur Hälfte breche eine wesentliche Einnahmeposition der Heilbäder und Kurorte weg, die in der Vergangenheit komplett in die Infrastruktur der einzelnen Bäder geflossen sei. Sorgfältig entwickelte und gut funktionierende Strukturen, die über Jahrzehnte aufgebaut wurden, würden praktisch über Nacht wieder zerstört. Die dringend benötigte Sicherheit wenigstens einer zentralen Einnahmequelle werde den Kurorten durch den Abbau dieser Strukturhilfe entzogen. Die Reduzierung wirke sich nicht nur auf die Gesundheitseinrichtungen, sondern auch mittelbar in erheblichem Umfang auf den Sekundärbereich (Einzelhandel, Handwerk) aus.
Die aus Gesetzesänderungen resultierten Umsatzrückgänge sowie eine Kürzung der Kurorte-Förderung würden dazu führen, daß die Heilbäder und Kurorte künftig nicht mehr in der Lage seien, die Leistungen, die aufgrund der staatlichen Anerkennung auferlegt worden sind, wie gewohnt vorzuhalten. Ausdrücklich lehnt es der Nordrhein-Westfälische Heilbäderverband ab, über die Kurorteförderung einen Sparbeitrag der Heilbäder und Kurorte zur Konsolidierung der Landesfinanzen zu leisten.
Seitens der Geschäftsstelle des StGB NRW wird darauf hingewiesen, daß für den 26.2.2003 eine gemeinsame Fachtagung von Städte- und Gemeindebund und Heilbäderverband zum Thema "Heilbäder und Kurorte in NRW: Gesundheitszentren für Wellness und Kur" vorbereitet ist, in der u.a. auch die Problematik der Kurortehilfe erörtert wird. Weitere Hinweise hierzu erfolgen mit gesondertem Schnellbrief an alle Heilbäder und Kurorte in Nordrhein-Westfalen.
Az.: III 470 - 02