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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 513/2010 vom 12.11.2010
Kürzung der Städtebaufördermittel I
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 11.11.2010 mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen, dass im kommenden Jahr für die Programme der Städtebauförderung insgesamt 455 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung stehen sollen. Damit haben die kommunalen Spitzenverbände einen Teilerfolg erzielt, da die im Bundeshaushalt 2011 vorgesehene Halbierung der Städtebauförderung von 610 Mio. Euro auf nur noch 305 Mio. Euro vom Tisch ist.
Festzuhalten bleibt jedoch, dass jegliche Kürzung der jeweils zu einem Drittel vom Bund, von den Ländern und den Kommunen finanzierten Städtebauförderung finanz- und wirtschaftspolitisch völlig kontraproduktiv ist. Das Städtebauförderungsprogramm ist ein sich eigenständig tragendes Förderinstrument, bei dem jeder öffentliche Euro an Städtebaufördermitteln nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bis zu acht weiteren Euro an öffentlichen und privaten Investitionen, insbesondere im regionalen Baugewerbe und im Handwerk, auslöst.
Die Städtebauförderung ist demgemäß ein einzigartiges Erfolgsprogramm, das insbesondere auch den Menschen in den Städten und Gemeinden zugute kommt. Die kommunalen Spitzenverbände werden sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund die auf ihn entfallenen Städtebauförderungsmittel zumindest auf dem Niveau vor der jetzigen Kürzung anhebt. So hat der Ausschuss für Städtebau. Bauwesen und Landesplanung des Verbandes in seiner ebenfalls am 11.11.2010 stattgefundenen Sitzung sowohl den Bund als auch das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die jeweiligen Fördermittel nicht zu kürzen.
Az.: II/1 622-10