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StGB NRW-Mitteilung 400/2004 vom 19.05.2004
Kulturfinanzbericht
Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2001 insgesamt 8,35 Mrd. Euro für die Kultur aufgewendet. Die öffentlichen Haushalte stellten damit 1,66 Prozent ihres Gesamtetats bzw. 101,5 Euro je Einwohner zur Verfügung. Das geht aus dem veröffentlichten Kulturfinanzbericht 2003 hervor, mit dem die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Deutschen Städtetag nunmehr zum zweiten Mal umfassend Auskunft über die öffentliche Kulturfinanzierung geben.
Die Länder unterhalten eine Vielzahl eigener Kultureinrichtungen und nehmen Transferzahlungen an freie Träger vor. Die Kulturausgaben der Länder betrugen im Jahr 2001 insgesamt 7,32 Mrd. Euro, davon entfielen 3,72 Mrd. Euro auf die Gemeindeebene. Gemessen an dem Ausgabenniveau von 1995 steigerten die Länder (einschließlich Gemeinden) ihre Kulturausgaben bis 2001 um 13,0 %.
Erstmals verständigten sich Bund, Länder und der Deutsche Städtetag auf eine gemeinsame Kulturdefinition. Demnach werden dem Kulturbereich die Aufgabenbereiche Theater, Musikpflege, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken und Museen, Denkmalschutz, auswärtige Kulturpolitik und sonstige Kulturpflege, Kunsthochschulen sowie die Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten zugeordnet. Diese Definition orientiert sich an den entsprechenden Regelungen der Europäischen Union und ermöglicht perspektivisch auch internationale Ausgabenvergleiche.
Der größte Teil der öffentlichen Kulturausgaben wurde im Jahr 2001 mit 3,08 Mrd. Euro für den Bereich Theater und Musik ausgegeben. Das entspricht einem Anteil von 36,9% an allen Kulturausgaben. Weitere 1,38 Mrd. Euro (16,5%) flossen in die Finanzierung der Museen. Für das Bibliothekswesen gaben die öffentlichen Hände 1,37 Mrd. Euro (16,4%) aus. Für die Finanzierung der Kunsthochschulen brachten die öffentlichen Mittelgeber weitere 435,7 Mill. Euro auf.
Der Kulturfinanzbericht enthält weitere Informationen zur Entwicklung und Verteilung der Kulturausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden nach Ausgabearten sowie detaillierte Tabellen und Grafiken. Er ist in gedruckter Form ab Mitte Mai über den Buchhandel zu beziehen.
(Quelle: DStGB Aktuell 1904 vom 7. Mai 2004)
Az.: IV/2-430