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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 504/1999 vom 05.08.1999
Kulturprogramme der Europäischen Union
Zur Förderung von Aktivitäten und Programmen im kulturellen Bereich stellt die Europäische Kommission in jedem Jahr beachtliche Fördermittel zur Verfügung, um die sich in vielen Fällen auch Städte und Gemeinden bewerben können. Diese Förderprogramme werden in der Regel im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Geschäftsstelle ist bemüht, entsprechende Informationen, die sie über das Europabüro der kommunalen Selbstverwaltung in Brüssel erhält, unverzüglich an die Mitgliedsstädte und -gemeinden weiterzugeben, damit diese die Chance haben, sich um die Teilnahme an solchen europäischen Programmen zu bewerben. Allerdings erreichen die Informationen durch die langen Informationswege die potentiellen Antragsteller oft so spät, daß eine Teilnahme an der Kürze der verbleibenden Zeit bis zum Erreichen der Antragsfrist scheitert.
Die Geschäftsstelle wird aus diesem Grund gerade bei Programmen mit kurzen Antragsfristen verstärkt die Möglichkeiten des Intranet nutzen, um über solche Programme zu informieren. Die entsprechenden Hinweise finden sich in der Rubrik "Fachinformation und Service".
Bei dieser Gelegenheit soll auch nochmals auf die Arbeit der Kulturkontaktstelle des Deutschen Kulturrates aufmerksam gemacht werden, die laufend über die europäischen Kulturförderprogramme informiert und bei der Antragstellung berät (vgl. Mitteilung Nr. 610/98 vom 05.11.1998). Nähere Informationen sind erhältlich unter der Internet-Adresse www.kulturrat.de/ccp. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, sich in eine Mailingliste aufnehmen zu lassen, über die aktuelle Informationen an Interessenten weitergegeben werden.
Az.: IV/2 409