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StGB NRW-Mitteilung 387/2002 vom 05.07.2002
Kultusministerkonferenz zu Standards für die Schulbildung
Die Kultusministerkonferenz hat sich in der Sitzung am 23. und 24. Mai 2002 in Eisenach darauf verständigt, gemeinsame Standards für die Schulbildung zu erarbeiten. Dabei haben die Kultusminister und -senatoren auf einzelne Vorarbeiten zurückgegriffen, die bereits im vergangenen Jahr von verschiedenen Ländergruppen erarbeitet worden sind.
Bezogen auf die Abschlüsse - insbesondere auf den Mittleren Schulabschluß und das Abitur - existierten bereits Vereinbarungen. So hat die Kultusministerkonferenz bei dieser Sitzung die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch neu gefaßt. Jetzt sollen gemeinsame Standards nicht nur bei den Schulabschlüssen ansetzen, sondern bereits den Lernprozeß insgesamt begleiten.
In diesen Standards sollen Kerninhalte, die als gesichertes Wissen zusammen mit Fertigkeiten und überfachlichen Kompetenzen am Ende eines bestimmten Bildungsabschnitts vorhanden sein müssen, festgelegt werden.
Um die Einhaltung dieser Standards zu überprüfen, sollen in den Ländern landesweit Orientierungs- und Vergleichsarbeiten geschrieben werden. Ziel einer solchen Überprüfung muß es nach Ansicht der KMK sein, daß möglichst viele Schülerinnen und Schüler durch gezielte Förderung die gesetzten Ziele erreichen. Die Vergleiche sollen in der Primarstufe beginnen und auch in den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 7 durchgeführt werden. Auf der Grundlage der noch zu formulierenden Standards sollen für alle Fächer Aufgabenpools entwickelt werden, die den Ländern und ihren Schulen dann zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus plant die KMK auch in ausgewählten Fachbereichen und Jahrgangsstufen regelmäßige bundesweite Vergleichsuntersuchungen durchzuführen. Die Länder werden aber auch weiterhin an internationalen Untersuchungen, wie etwa der PISA-Studie, teilnehmen.
Auf der Plenarsitzung am 23. und 24. Mai 2002 haben sich die Kultusminister zudem über die in ihren Ländern getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen als Folgerungen aus der PISA-Studie ausgetauscht. Die Schwerpunkte der Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung liegen in den Bereichen der vorschulischen Einrichtungen, Grundschulen, Sekundarstufe I, besseren Verteilung und Nutzung von Lernzeiten und die Lehrerbildung.
Az.: IV/2-200-3/2