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StGB NRW-Mitteilung 6/2007 vom 14.12.2006
Länder für Beibehaltung des Glücksspielmonopols
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 13.12.2006 einigten sich die Länderchefs trotz (europa-) rechtlicher Bedenken auf einen neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel. Dieser sieht vor, dass das staatliche Monopol beibehalten wird. Lediglich Schleswig-Holstein, das schon im Vorfeld erhebliche Skepsis geäußert und sich für ein Konzessionsmodell ausgesprochen hatte, stimmte nicht für den Vertrag. Dieser sieht u.a. ein Verbot von Glücksspielen im Internet sowie weniger öffentliche Glücksspielwerbung vor. Lottowerbung im Fernsehen und per Telefon sollen vollständig verboten werden. Der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball Liga haben verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Zweifel und wollen prüfen, ob der beabsichtigte Staatsvertrag rechtmäßig ist.
Der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Sportwetten-Entscheidung vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) geforderte neue Staatsvertrag soll im Jahr 2007 im Umlaufverfahren durch die Länder unterzeichnet werden und zu 2008 in Kraft treten. Laut dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff ist der Staatsvertrag verbindlich, wenn er von 13 der 16 Länder ratifiziert wird.
Az.: I/2 101-23