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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 524/2010 vom 27.10.2010
Länder unterstützen Kommunen bei Abfallrechts-Novelle
Die Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz deckt sich im Hinblick auf die besonders kommunalrelevanten Aspekte der gewerblichen Sammlung und der einheitlichen Wertstofftonne im Wesentlichen mit der Position der kommunalen Spitzenverbände.
Im Hinblick auf die umstrittene Zulässigkeit privatwirtschaftlicher Wertstoffsammlungen bei Privathaushalten stellt sich das Düsseldorfer Ministerium eindeutig hinter das Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009. Das Gericht habe Klarheit geschaffen, dass das Gesetz kein Einfallstor zur Etablierung paralleler privater Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen beim Hausmüll schaffen wollte. Mit der gewünschten Deutlichkeit habe das Gericht zudem entschieden, dass überwiegende öffentliche Interessen gewerblichen Sammlungen nicht erst bei Existenzgefährdung des kommunalen Entsorgungssystems entgegenstehen, sondern schon bei mehr als nur geringfügigen Auswirkungen auf Organisation und Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. An dieser höchstrichterlich bestätigten Rechtslage sei festzuhalten. Dementsprechend weist NRW den Referentenentwurf insoweit zurück als er den Begriff der gewerblichen Sammlung weiter fasst als das BVerwG.
Wie bereits im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung spricht sich das Düsseldorfer Umweltministerium für eine Wertstofftonne aus, die „in kommunaler Regie“ betrieben werden soll. Die Zuständigkeit der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Abfälle aus privaten Haushaltungen gewährleiste die nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge zu erbringende Entsorgungssicherheit. Dies diene nicht nur der europarechtlich gebotenen Umsetzung des Vorrangs der Wiederverwendung und des Recyclings von Abfällen, sondern auch einer bürgerfreundlichen, haushaltsnahen Ausgestaltung der Wertstoffsammlung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verfügten über die notwendige Erfahrung, um diese Aufgabe im Sinne einer umweltorientierten Recyclingwirtschaft zu erledigen.
Die Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen der Länder lässt überwiegend eine Positionierung im Interesse der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erkennen. Die zentrale kommunale Forderung, dass das Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiert werden muss, wird von zahlreichen Bundesländern unterstützt. Eine beachtliche Anzahl der Stellungnahmen der Länder fordert zudem die kommunale Systemführerschaft für die einheitliche Wertstofftonne, obwohl der Referentenentwurf sich insoweit einer Regelung enthält.
Insoweit ist es wichtig, dass die Städte und Gemeinden auch gegenüber ihren örtlichen Bundestags-Abgeordneten verdeutlichen, dass die kommunale Grundversorgung in der Abfallentsorgung nachhaltig abgesichert werden muss. Insoweit verweist die Geschäftsstelle des StGB NRW auch auf den jüngsten Schnellbrief vom 21.10.2010 (abrufbar im Intranet des StGB NRW).
Az.: II/2 31-02 qu-ko