Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 559/2011 vom 24.11.2011

Lärmbilanz 2010

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Studie „Lärmbilanz 2010“ herausgegeben, die Entscheidungskriterien für festzulegende Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen nach der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG untersucht. Das Forschungsvorhaben hat die Aufgabe, Hinweise für die Optimierung der Lärmaktionspläne und ihrer Rahmenbedingungen zu geben. Es wird dargestellt, wie der aktuelle Stand der Lärmaktionsplanung in Deutschland ist, welche Erfahrungen mit der Aktionsplanung in den einzelnen Bundesländern und ihren Kommunen gesammelt wurden, welche erfolgversprechenden Ansätze gewählt wurden und welche Schwierigkeiten auftraten.

Wesentliche Grundlagen der Untersuchung sind Literaturrecherchen zum Thema, die beim Umweltbundesamt vorliegenden LRP-Meldungen bis zum Stichtag 01.01.2010, eine schriftlich-postalische Befragung von Kommunen, eine schriftliche Befragung der Landesumweltbehörden und ergänzende Interviews und Diskussionen mit Fachleuten.

Zum Stichtag 01.01.2010 lagen 3.723 Meldungen zur Lärmkartierung vor. Damit wurde in einem Drittel aller Gemeinden in Deutschland zumindest eine Lärmquelle kartiert. In den meisten Gemeinden wurde der Straßenwert kartiert. Datenbereinigt lagen zum Stichtag genau 1.000 Meldungen zur Lärmaktionsplanung vor. Die gemeldeten Gemeinden decken 45% der Gesamtbevölkerung in Deutschland ab.

Die Studie gibt Hinweise für die Optimierung der Lärmaktionspläne und ihrer Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Empfehlungen betreffen die Vorgaben zur Lärmkartierung, ein stärkeres Engagement der EU, längere Planungsfristen, Hinweise zur optimierten Durchführung der Aktionsplanung, Änderung der Zuständigkeiten und Ermächtigungsgrundlagen sowie eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Realisierung von lärmmindernden Maßnahmen. Die Empfehlungen können dazu beitragen, die Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen aus Aktionsplänen zu forcieren und die Akzeptanz dieses Planungsverfahrens zu erhöhen.

Die am 18.07.2002 in Kraft getretene „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) hat zum Ziel, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zur Erreichung dieses Ziels sind die Belastungen durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln, Informationen für die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen sicherzustellen und Aktionspläne mit Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung gesundheitsschädlicher Belastungen aufzustellen. Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über. Die §§ 47 a bis 47 f BImSchG regeln nun als sechster Teil des BImSchG die Lärmminderungsplanung. Auf der Grundlage des § 47 f BImSchG trat am 16.03.2006 die „Verordnung über die Lärmkartierung — 34. Bundesimmissionsschutzverordnung“ (BImSchV) in Kraft. Sie konkretisiert die Anforderung an die Lärmminderungsplanung. In einer ersten Stufe waren bis zum 30.06.2007 für

-          Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,

-          Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr

-          Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und

-          Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr

Lärmkarten durch die zuständigen Behörden aufzustellen.

Auf der Grundlage der erstellten Lärmkarten waren bis zum 18.07.2008 Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen einschließlich der Lärmminderung geregelt werden. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind die Städte und Gemeinden in NRW zuständig.

In einer zweiten Stufe muss die Lärmkartierung bis zum 30.06.2012 und die Lärmaktionsplanung bis zum 18.06.2013 auf

-          Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern,

-          Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr und

-          Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr

erweitert werden. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Die Studie (ISSN 1862-4804) kann auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter www.uba.de/uba-info-medien/4203.html kostenlos heruntergeladen werden.

Az.: II gr-ko

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