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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 425/2018 vom 16.07.2018
Anlage liquider Mittel des Landes bei NRW-Kommunen
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf Nachfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW bestätigt, dass es derzeit vorhandene liquide Mittel auch bei Kommunen anlegt, die ihrerseits Liquiditätsbedarf haben. Das Land führt allerdings nicht selbst aktiv Verhandlungen oder Gespräche mit Kommunen, sondern bedient sich privater Vermittlungsbüros, die nach Kenntnis der Geschäftsstelle zum Teil proaktiv einzelne Kommunen ansprechen.
Sofern in Einzelfällen Zweifel bestehen, ob es sich um seriöse Anbieter handelt, empfiehlt der StGB NRW, diesbezüglich unmittelbar beim Ministerium der Finanzen (Referat für Kreditfinanzierung des Landeshaushalts, Schulden- und Liquiditätsmanagement, Telefon 0211 4972 2800) nachzufragen.
Az.: 41.5.6-003/001 ha