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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 159/2012 vom 13.02.2012
Land NRW will Rauchmelder zur Pflicht machen
Das NRW-Innenministerium und das MWEBWV haben mitgeteilt, dass das Landeskabinett beschlossen hat, Rauchmelder in allen Wohnungen zur Pflicht zu machen wird. Die Geschäftsstelle hatte sich im Rahmen eines Schreibens der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 22.12.2011 an das MWEBWV gewandt und eine bundesweite Lösung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht angeregt. Wegen des Inhalts des Schreibens wird auf Mitteilung 73/2012 vom 02.01.2012 verwiesen.
Nunmehr teilt der Bauminister mit, dass bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung auch eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern eingefügt werde. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und die Wartung der Anlagen verantwortlich sein. Bereits installierte funktionsfähige Rauchmelder sollen weiter genutzt werden können. Außerdem sind Übergangsfristen vorgesehen. Es ist geplant, die Novelle der BauO NRW im Herbst dieses Jahres vorzulegen.
Az.: II gr-ko