Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 53/2021 vom 18.02.2021

Land übernimmt Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe

Nordrhein-Westfalen hat das Schulgeld in Gesundheitsfachberufen rückwirkend zum 1. Januar 2021 abgeschafft. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie, Pharmazeutisch-Technischen Assistenz und Medizinisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Von der Neuregelung profitieren circa 8.400 Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.

Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte die Landesregierung am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.

Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld ist zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Nordrhein-Westfalen wollte die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen und führt die Schulgeldfreiheit nun schon vorab ein. Gleichzeitig wird sich die Landesregierung selbstverständlich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.

Für die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr damit rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung.

(Quelle: MAGS NRW)

Az.: 37.0.1.1-002/001

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