Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 292/2003 vom 26.02.2003
Landesbehindertengleichstellungsgesetz
Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW hat der Geschäftsstelle den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze des Landes NRW zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dem Gesetz soll der in der Landeskompetenz liegende Schritt zur Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen geleistet werden.
Der Entwurf enthält in Artikel 1 das Behindertengleichstellungsgesetz NRW, welches neben einem allgemeinen Benachteiligungsverbot u.a. das Instrument von Zielvereinbarungen zwischen Landesverbänden behinderter Menschen einerseits und kommunalen Körperschaften andererseits zur Erreichung der Barrierefreiheit in ihrem jeweiligen Organisations- oder Tätigkeitsbereich, ein Verbandsklagerecht für Interessenverbände behinderter Menschen, die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, das Recht zur Verwendung der Gebärdensprache im Verwaltungsverfahren sowie die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik der Träger öffentlicher Gewalt vorsieht. Die weiteren Artikel sehen Änderungen bestehender Landesgesetze und Landesverordnungen zugunsten behinderter Menschen vor. Um die Belange behinderter Menschen umfassender berücksichtigen zu können, ist auch eine Änderung der Gemeindeordnung - verpflichtende Bestellung eines Behindertenkoordinators oder Behindertenbeauftragten - sowie des Straßen- und Wegegesetzes geplant, um insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit sicherzustellen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu diesem Gesetzentwurf vorbehaltlich der Beschlußfassung der Gremien Stellung genommen. Das Präsidium des StGB NRW wird sich in seiner nächsten Sitzung am 07.04.2003 mit diesem Gesetzentwurf befassen.
Az.: III/2 810-9