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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 411/1999 vom 20.06.1999
Landesbodenschutzgesetz NW
Auch für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein Landesbodenschutzgesetz in Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)geplant. Ein Referentenentwurf liegt allerdings noch nicht vor. Mit dem Landesbodenschutzgesetz sollen insbesondere die im Bundes-Bodenschutzgesetz geregelten Ermächtigungen für die Bundesländer zum Erlaß von landesgesetzlichen Regelungen ausgefüllt werden (z.B: § 10 Abs. 2 , § 11, § 18, § 21 Abs. 1 , Abs. 2, Abs. 3 BBodSchG). In das künftige Landesbodenschutzgesetz NW sollen weiterhin die Regelungen zu den Altlasten in den §§ 28 ff. des Landesabfallgesetzes aufgenommen und deshalb aus dem Landesabfallgesetz herausgenommen werden.
Az.: II/2 50-10