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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 242/2008 vom 18.03.2008
Landeseinheitliches EDV-Format für Abwasserbeseitigungskonzepte
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Nordrhein-Westfalen wird durch das Umweltministerium ein sog. „Baseline-Szenario“ erarbeitet. Mit diesem „Baseline-Szenario“ soll festgestellt werden, welche Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht worden sind, um die Gewässergüte bis zum Jahr 2015 zu verbessern. Ziel es dabei auch die bereits vorgesehenen Maßnahmen aus den Abwasserbeseitigungskonzepten der Städte und Gemeinden zusammenzustellen um aufzeigen zu können, welche vielfältigen Einzelmaßnahmen sich bereits in der Umsetzung befinden, so dass weitere bzw. zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der EU-WRRL gegebenenfalls nicht mehr erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund werden zurzeit die Abwasserbeseitigungskonzepte der Städte und Gemeinden – vielfach noch in Papier-Version - durch die Kommunal- und Abwasserberatung NRW im Auftrag der Bezirksregierungen in ein landeseinheitliches digitales EDV-Format überführt. Mit Hilfe der fertig gestellten ersten Ausbaustufe dieses EDV-Formates, welches durch das Umweltministeriums NRW für die Städte und Gemeinden erarbeitet worden ist, haben diese die Möglichkeit, ihre Listen mit den ABK-Maßnahmen online an einen zentralen Server zu übermitteln. Die Wasserbehörden können sich dann die Daten ihres Zuständigkeitsbereiches anzeigen lassen und für das „Baseline-Szenario“ verwenden.
Das neue EDV-Format für Abwasserbeseitigungskonzepte hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Städte und Gemeinden zukünftig in diesem EDV-Format ihre Abwasserbeseitigungskonzepte fortentwickeln können und insgesamt die Datenübermittlung an die zuständigen Wasserbehörden vereinfacht wird. Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW unterstützt die Städte und Gemeinden dadurch, dass sie die aktuell gültigen Abwasserbeseitigungskonzepte für die digitale Daten-Übermittlung gemeinsam mit den Städten und Gemeinden vorbereitet und auch eine Unterstützung bei der Datenübermittlung anbietet.
Az.: II/2 23-60 qu/qu