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StGB NRW-Mitteilung 197/2007 vom 05.03.2007
Landesförderung für Baudenkmäler
Mit 9,1 Millionen Euro fördert das Bauministerium in diesem Jahr insgesamt 191 Baudenkmäler in Nordrhein-Westfalen. Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Privateigentümer, Denkmalpflegeorganisationen und gemeinnützige Träger erhalten die Fördermittel, um ihre Baudenkmäler in Stand zu setzen.
Das Land unterstützt 81 Denkmalschutzprojekte der Gemeinden mit 5,2 Millionen Euro. Wichtige Vorhaben sind unter anderem denkmalpflegerische Maßnahmen an
• der Stadtmauer in Bergheim (102.000 €)
• Burg Beverungen (150.000 €)
• der Aula des Grillo-Gymnasiums Gelsenkirchen (221.000 €)
• Stodieks Hof in Halle (120.000 €)
• den jüdischen Friedhöfen in Aachen, Billerbeck, Drensteinfurt, Düsseldorf, Kempen, Mönchengladbach, Siegburg, Warburg und Wesel (insgesamt 254.000 €). Die denkmalpflegerische Instandsetzung jüdischer Friedhofsanlagen bildet seit 2004 einen Programmschwerpunkt. Von 2004 bis 2007 stellt das Land rund 850.000 € für insgesamt 37 Friedhofsanlagen zur Verfügung.
Für 76 Einzelvorhaben der privaten Baudenkmalpflege stellt das Land weitere
1,7 Millionen Euro bereit. Dazu zählen die Restaurierung
• eines historischen Stückgutkranes in Duisburg (33.000 €),
• des Jacobigartens in Düsseldorf (30.000 €),
• der Technik und des Gebäude im Stellwerk Essen-Kupferdreh (35.000 €),
• einer Windmühle in Issum (40.000 €)
• eines Bahnbetriebswerks mit Ringlokschuppen in Krefeld (50.000 €)
• des Schlosses Merode (85.500 €) in Langerwehe.
34 Maßnahmen der Kirchen fördert das Land NRW mit insgesamt 2,2 Millionen Euro. Neben den bedeutenden und langfristigen Förderobjekten Aachener Dom (100.000 Euro) und Kölner Dom (767.000 Euro) und Wiesenkirche in Soest (393.000 Euro) werden auch kleinere Maßnahmen wie die Dreifaltigkeitskirche in Gelsenkirchen-Buer/Erle (100.000 €), die Erlöserkirche in Bochum (20.000 €) und die Pfarrkirche St. Heribertus in Hallenberg (35.000 €) unterstützt.
In Nordrhein-Westfalen stehen rund 78.500 Baudenkmäler, über 5.600 Bodendenkmäler und etwa 740 bewegliche Denkmäler, zum Beispiel Bücher, Münzen oder Fahrzeuge, unter Denkmalschutz.
Az.: I/3 681-15