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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 224/1996 vom 05.05.1996
Landesförderung für die Sanierung von Sportstätten
Nach den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (Runderlaß des Kultusministeriums vom 20.09.1983, GABl. NW. S. 436) können für den Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Sportstätten Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen für die Sanierung von Sportstätten sind hingegen nicht vorgesehen.
Die Geschäftsstelle möchte feststellen, ob es sinnvoll ist, auf eine Änderung der Förderungsrichtlinien dahingehend hinzuwirken, daß Landesmittel auch für die Sanierung von Sportstätten zugänglich gemacht werden. Dieses Anliegen ist nur dann verfolgenswert, wenn bei unseren Mitgliedsstädten und -gemeinden ein entsprechender Sanierungsbedarf besteht, da ansonsten eine Umverteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zugunsten des kreisfreien Raums zu befürchten wäre, der offensichtlich einen hohen Sanierungsbedarf hat.
Die Geschäftsstelle bittet daher alle interessierten Städte und Gemeinden um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchem Verhältnis stehen die absehbaren Kosten für die Sanierung von Sportstätten zu den Kosten für solche Maßnahmen, die nach derzeitiger Rechtslage förderungsfähig sind?
2. Halten Sie eine Erweiterung der Förderungstatbestände in dem dargelegten Sinne aus der Sicht Ihrer Stadt/Gemeinde für sinnvoll?
Bitte lassen Sie uns Ihre Stellungnahme bis zum 20. Mai 1996 zukommen.
Az.: II/1 380-19