Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 425/2003 vom 14.05.2003
Landesförderung örtlicher/regionaler Kooperation gegen häusliche Gewalt
Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie in NRW hat die Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen häusliche Gewalt herausgegeben. Zur Umsetzung des sog. Gewaltschutzgesetzes sowie der Möglichkeit der Wohnungsverweisung und dem Rückkehrverbot zum Schutz vor Gewalt nach § 34 a Polizeigesetz NRW ist eine kontinuierliche Kooperation zwischen Institutionen und nicht staatlichen Hilfeprojekten auf kommunaler Ebene erforderlich. In den vergangenen Jahren sind bereits an vielen Orten entsprechende Vernetzungsstrukturen entstanden. Dabei ist es wichtig, dass diese insbesondere in der Gründungszeit sowie auch zur Überwindung von Phasen der Stagnation unterstützt werden. Das Land NRW nimmt dies zum Anlaß, den Aufbau sich in Gründung befindlicher und die Weiterentwicklung bereits bestehender Zusammenschlüsse zu fördern. Die genauen Fördervoraussetzungen sowie die Antragsunterlagen können unter www.mgsff.nrw.de/frauen/index.htm heruntergeladen werden bzw. beim Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW, Referat II A 2, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf bestellt werden. Für Rückfragen stehen Frau Hanke (Tel.: 0211/8554763) sowie Frau Matthes (Montags bis Donnerstags - Tel.: 0211/8554729) gerne zur Verfügung.
Az.: I/2 042-05-24