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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 176/2023 vom 20.03.2023
Landesförderung PV auf kommunalen Dächern plus Speicher wird fortgesetzt
Der umfassende Ausbau der Solarenergie in Nordrhein-Westfalen und Deutschland ist zentral für die zukünftige Versorgungssicherheit, vergrößert die Unabhängigkeit von fossilen Energien und trägt maßgeblich zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Damit Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen noch stärker am beschleunigten Ausbau der Solarenergie mitwirken können, setzt die Landesregierung daher die Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden fort. Ab sofort können Kommunen wieder eine finanzielle Förderung beantragen, um Dächer von Rathäusern, Feuerwehrgebäuden oder Bibliotheken mit PV-Anlagen auszustatten. Für den Förderbaustein „Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ im Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ stehen rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Installation der Anlagen wird mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten unterstützt.
Anträge für das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ können hier bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Az.: 28.6.9-003/003