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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 337/2001 vom 05.06.2001
Landesgebührenrecht und Euro
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes mit Schreiben vom 10. Mai 2001 über die geplante Neubekanntmachung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW im Zuge der Umstellung des Gebührenrechts von DM auf Euro informiert.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der notwendigen Umstellung der Gebührenbestimmungen von DM auf Euro ist beabsichtigt, eine vollständig neue Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bekannt zu machen. Für dieses Vorhaben ist eine eigene Nummer des Gesetz- und Verordnungsblattes NRW geplant. Damit läge - nach inzwischen 24 Änderungsverordnungen - zum ersten Mal seit 21 Jahren ein Druckwerk vor, das die gesamte Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung in aktueller Fassung wiedergibt.
Aus Kostengründen druckt der Bagel Verlag nur die notwendige Anzahl von Gesetzblättern. Sollte bei der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ein Bedarf nach zusätzlichen Exemplaren bestehen, könnte dem nur dann Rechnung getragen werden, wenn vorher die ungefähre Zahl der zusätzlichen Exemplare bekannt ist. Ein späterer Nachdruck ist mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden.
Daher rege ich an, bei den Kommunen nachzufragen, ob ein höherer Bedarf besteht, und anschließend meinem Hause die Gesamtzahl der zusätzlich benötigten Exemplare zu melden. Bei der Druckauflage würde dies berücksichtigt werden. Die benötigten Exemplare sind beim Bagel Verlag zu bestellen. Ein Exemplar wird voraussichtlich ca. 20 DM kosten.
Die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung mit Euro-Beträgen wird schon vorab im Internet-Angebot der Redaktion zur Verfügung stehen. Inhaber eines Guthabenkontos können voraussichtlich ab Mitte Juni 2001 unter der Gliederungs-Nr. 2011 die neue Fassung finden und für ihre Zwecke nutzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Ausgabe der CD-ROM ",SGV.NRW." mit Stand 1. Juli 2001 bereits die neue Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung mit Euro-Beträgen enthalten wird."
Es wird darum gebeten, einen eventuellen Bedarf an gedruckten Exemplaren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung unmittelbar dem Innenministerium, Herrn Ministerialrat Rosenbach, Telefon: 0211/8712576, mitzuteilen.
Az.: IV/1 960-00/14