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StGB NRW-Mitteilung 55/2015 vom 05.12.2014
Landesgesundheitskonferenz 2014
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf die 23. Gesundheitskonferenz am 20.11.2014 hingewiesen. Dort wurde die Entschließung „Für ein solidarisches Gesundheitswesen in NRW — Gesundheitliche Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen verbessern“ verabschiedet.
Menschen, die dauerhaft materielle Schwierigkeiten und soziale Ausgrenzung erleben, würden signifikant häufiger als Menschen erkranken, die diese Erfahrungen nicht machen. Wer chronisch krank werde, laufe stärker Gefahr, in prekäre Lebenslagen zu geraten. Belegt werden könne dies durch nationale und internationale Studien.
Mit der Entschließung sei eine übergreifende Strategie für eine verbesserte Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen entwickelt worden. Zu den konkret verabschiedeten Maßnahmen zählen z.B. zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen und Programme zur Gesundheitsförderung, stärkere Einbeziehung der gesundheitlichen Selbsthilfe und der Patientenvertretungen sowie die Überprüfung von Versorgungsangeboten für Wohnungslose und Menschen mit Migrationsgeschichte, die einen ungeklärten Krankenversicherungsschutz haben.
Ziel ist es, damit den Zugang zu gesundheitlichen Leistungen für alle Menschen, insbesondere solche in Notlagen, zu ermöglichen und zu sichern.
Der Text der Entschließung der Landesgesundheitskonferenz kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/LGK_2014_Entschliessung_23.pdf
Az.: III/2 525