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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 462/1998 vom 20.08.1998
Landeshaushalt NRW 1999
Der Haushaltsentwurf des Landes für das Jahr 1999 geht von folgenden Eckdaten aus:
<DIR> <DIR>1999 1998 Veränderung
</DIR> </DIR>Gesamtausgaben Mio. DM Mio. DM gegenüber Vorjahr
Gesamtausgaben 91.234 89.528 + 1,9 %
Personalausgaben 36.454 35.796 + 1,8 %
Investitionsausgaben 9.462 9.528 - 0,7 %
Zinsausgaben 8.643 8.299 + 4,1 %
Sachausgaben 4.332 4.265 + 1,6 %
Steuereinnahmen 70.942 68.145 + 4,1 %
Sonst. Einnahmen 13.168 14.071 - 6,4 %
Nettokreditermächtigungen 7.112 7.312 - 27 %
Der Haushalt 1999 sieht danach Ausgaben in Höhe von 91,2 Mrd. DM vor. Dies entspricht gegenüber dem gültigen Haushalt des laufenden Jahres einer Steigerung um 1,9 %. Dem stehen Steuereinnahmen von 70,9 Mrd. DM gegenüber, was einem Zuwachs um gut 2,8 Mrd. DM = + 4,1 % entspricht. Trotz einer um 200 Mio. DM reduzierten Nettokreditermächtigung (7,112 Mrd. DM) steigen die Zinsausgaben um 344 Mio. DM = + 4,1 % auf 8,643 Mrd. DM. Diese und weitere Haushaltsverschlechterungen durch zusätzliche Personalausgaben einschließlich Versorgungsausgaben (984 Mio. DM) ergeben trotz der um 2,8 Mrd. DM steigenden Steuereinnahmen eine Haushaltslücke von rd. 800 Mio. DM, die die Landesregierung nicht über neue Kredite, sondern durch Kürzungen gegenüber den Ansätzen schließen möchte. In Höhe von rd. 473 Mio. DM sollen die notwendigen Einsparungen im Rahmen des Haushaltssicherungsgesetzes und durch allgemeine Kürzungen im Personalbereich erwirtschaftet werden. Gleichzeitig sollen die Städte und Gemeinden durch Befrachtung des Gemeindefinanzierungsgesetzes ´99 mit einem "Sparbeitrag" in Höhe von rd. 325 Mio. DM brutto beteiligt werden.
Az.: IV-903-00/1