Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 319/2022 vom 02.05.2022
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat auf die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hingewiesen. Es gebe einen neuen Stichtag im Innovationsfond Förderbaustein 5 (FB 5).
Bis zum 31.05.2022 könnten Projektkonzeptionen (max. 5 Seiten) ausschließlich auf elektronischem Wege an die zentrale Adresse innovationsfonds@mags.nrw.de bei der Geschäftsstelle des Steuerkreises Innovationsfond eingereicht werden.
Von den 50 Millionen Euro Fördermitteln, die die Landesregierung für die Umsetzung der Landesinitiative zur Verfügung gestellt habe, seien noch Restmittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro vorhanden. Diese Mittel beabsichtigt das MAGS im Sinne der geflüchteten Menschen einzusetzen und bittet hierfür um Unterstützung.
Die 2,3 Millionen Restmittel im Rahmen des Innovationsfonds in einem Wettbewerb für kreative Projektideen und praktische Ansätze zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Arbeit vergeben werden.
Nach den geltenden Regularien der Richtlinie zu FB 5 sucht das Ministerium zum neuen Stichtag (31. Mai 2022) nach innovativen Maßnahmen und Projekten modellhaften Charakters, die
- die Ausbildungs- und / oder Beschäftigungsreife der Zielgruppe unterstützen und verbessern.
- die Hemmnisse auf der Unternehmensseite abbauen, um Menschen aus der Zielgruppe auszubilden und zu beschäftigen.
Weitere Informationen zur Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ können Sie dem folgenden Link entnehmen: Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Informationen zum Förderbaustein 5 können unter folgendem Link entnommen werden: F5. Innovationsfonds: Durchstarten in Ausbildung und Arbeit Die Richtlinie kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.durchstarten.nrw/service/richtlinie-und-antragsdokumente
Az.: 37.0.14-001/007