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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 527/2018 vom 03.09.2018
Aufstockung der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW
Die NRW-Landesregierung hat am 31.08.2018 beschlossen, die öffentliche Wohnraumförderung von 800 Millionen Euro um 300 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro aufzustocken. Diese Erhöhung gilt für das Jahr 2018, gleichzeitig wird die Landesregierung die 1,1 Milliarden Euro jährlich bis 2022 fortschreiben.
Zur Finanzierung sollen die vom Bund angekündigten Bundesfinanzhilfen für die Jahre 2020 und 2021 (jeweils 1 Mrd. Euro) sowie die nach dem Haushaltsplanentwurf des Bundes für das Jahr 2019 vorgesehenen weiteren 500 Mio. Euro eingesetzt werden. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen insoweit für das Jahr 2019 etwa 105 Mio. Euro und für die Jahre 2020 und 2021 jeweils etwa 200 Mio. Euro. Diese Mittel sollen vollständig in den öffentlich geförderten Wohnungsbau investiert werden.
Aufgrund der guten Förderkonditionen gibt es aktuell ein reges Interesse an den Fördermitteln und damit die Bereitschaft, in bezahlbaren Wohnraum in NRW - vom Mietwohnungsneubau über das Schaffen von Eigentum bis zur Modernisierungsförderung - zu investieren.
Das Land legt jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem günstige Darlehen mit Tilgungsnachlass vergeben werden. Gefördert werden unter anderem der Bau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum, Wohnungen und Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen sowie die Neuschaffung von Mietwohnungen. Darüber hinaus sind auch die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem der Abbau von Barrieren und die energetische Erneuerung sowie die Aufbereitung von Brachflächen in diesem Zusammenhang, förderfähig.
Az.: 20.4.3-004/005 gr