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StGB NRW-Mitteilung 464/1999 vom 20.07.1999
Landesmittel für den gemeinsamen Unterricht
Nordrhein-westfälische Städte- und Gemeinden, die gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler anbieten, werden nach einer Ankündigung des Innenministeriums im Jahre 1999 vom Land mit insgesamt 2,5 Mio. DM unterstützt. Damit sollen die zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden, die Gemeinden dadurch entstehen, daß das schulische Umfeld den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepaßt werden muß und behindertengerechte Transportmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Verteilung der Mittel richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den einzelnen Gemeinden integrativ unterrichtet werden; maßgeblich für die Berechnung ist die Schulstatistik 1997. Einen Antrag für die Bewilligung der Mittel brauchen die Gemeinden nicht zu stellen.
Für die einzelnen Bezirksregierungen, die das Geld an die Gemeinden weiterleiten, hat der Innenminister folgende Beträge bereitgestellt:
Bezirk Arnsberg | 374.269 DM |
Bezirk Detmold | 202.558 DM |
Bezirk Düsseldorf | 745.049 DM |
Bezirk Köln | 975.551 DM |
Bezirk Münster | 202.558 DM |
Az.: IV/2 211-38/3