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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 333/2004 vom 22.04.2004
Landesmittel für die Sprachförderung
In einer Kleinen Anfrage hat ein Landtagsabgeordneter (Landtagsdrucksache 13/5302 vom 08.04.2004) auf Probleme bei der flächendeckenden Einführung vorschulischer Sprachkurse hingewiesen. Insbesondere soll es Umsetzungsprobleme aufgrund verspäteter finanzieller Zusagen an die Kommunen geben. Hierzu hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Finanzminister folgendes mitgeteilt:
Nach Nr. 2.2.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich vom 17. Mai 2002 werden Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder gefördert, die ein halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden Förderung des Spracherwerbs bedürfen. Diese Angebote sollen über einen Zeitraum von fünf bis sechs Monaten laufen und 120 Stunden umfassen.
Nachdem das Finanzministerium am 26. Januar 2004 aufgrund der Höhe der für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel und der späteren Verabschiedung des Doppelhaushalts 2004/2005 die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes bis zu einer Höhe von 2.870.114 Euro gemäß Nr. 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2004 erteilt hat, wurden den Landesjugendämtern mit Erlaß vom 27. Januar 2004 die erforderlichen Mittel zugewiesen. Diese haben dann die von den Trägern der Sprachförderangebote beantragten Zuwendungen umgehend bewilligt.
Da die Einschulung in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr am 5. September 2004 erfolgt, konnten die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung vorschulischer Sprachförderangebote eine Laufzeit von fünf bis sechs Monaten vor der Einschulung damit eingehalten werden. Der Landesregierung sind keine Umsetzungsprobleme bekannt geworden.
Az.: IV/2-200-3/2