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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 243/2000 vom 05.05.2000
Landesmittel für Schulbau und Schulsanierung
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen im Jahr 2000 373 Mio. DM für Schulbaumaßnahmen zur Verfügung. Dies bedeutet gegenüber 1999 einen Zuwachs von 7 Mio. DM. Der im Jahr 1997 um 10 % angehobene Fördersatz für Schulbaumaßnahmen wird auch 2000 beibehalten. Dies bedeutet für die meisten Städte und Gemeinden einen Fördersatz von 70 % der Investitionen im Schulbau. Besonders finanzstarke Kommunen erhalten wie bisher 40 %. Folgende Kommunen werden im Haushaltsjahr 1999 als überdurchschnittlich finanzstark eingestuft:
Im Regierungsbezirk Arnsberg:
- Stadt Attendorn
- Stadt Ennepetal
- Stadt Erwitte
- Stadt Kreuztal
- Gemeinde Neunkirchen
- Stadt Plettenberg
- Gemeinde Schalksmühle
Im Regierungsbezirk Detmold:
- Stadt Blomberg
- Stadt Borgholzhausen
- Stadt Harsewinkel
- Stadt Porta Westfalica
- Gemeinde Rödinghausen
- Gemeinde Steinhagen
- Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
- Gemeinde Verl
Im Regierungsbezirk Düsseldorf:
- Stadt Düsseldorf
- Stadt Haan
- Stadt Heiligenhaus
- Stadt Hilden
- Stadt Neuss
- Stadt Ratingen
- Stadt Straelen
- Stadt Wülfrath
Im Regierungsbezirk Köln:
- Stadt Frechen
- Gemeinde Hellenthal
- Stadt Jülich
- Gemeinde Morsbach
- Stadt Wermelskirchen
- Stadt Wesseling
- Stadt Wiehl
Im Regierungsbezirk Münster:
- Stadt Münster
- Stadt Oelde
Darüber hinaus hat das Innenministerium mitgeteilt, daß 55 Mio. DM für die umweltverträgliche Sanierung von Schulen und Jugendheimen in Kommunen gewährt werden. Die Städte und Gemeinden erhalten diese Mittel nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel automatisch zugewiesen, ohne daß es eines Antrages bedarf.
Az.: IV/2 214-21